
schriftliche Zugang (Email,Fax,Post)einer entsprechenden Erklärung.
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann der Eigentümer
Ersatz für die getroffen Reisevorkehrungen verlangen.
Diese regeln sich nach den nachfolgend genannten pauschalen Gebühren.
Die Rücktrittsgebühren für ihr Mietobjekt betragen:
bis 2 Monate vor Anreise: 20% des Reisepreises
bis 4 Wochen vor Anreise: 50% des Reisepreises
bis 14 Tage vor Anreise: 80% des Reisepreises
ab 7 Tage vor Anreise: 100% des Reisepreises
Dem Mieter wird ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein
geringer Schaden entstanden ist, als durch die Kosten der Rücktrittsgebühren abgedeckt wird.
Der Mieter ist berechtigt, Ersatzpersonen zu benennen.